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Sonnenschutz in Mietwohnungen

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Sonnenschutzfolie für Wohnung unter Flachdach
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Sonnenschutzfolie in Mietwohnungen – was ist erlaubt?

Veröffentlicht am 22. April 2025 • Kategorie: Sonnenschutzfolie

Sie wohnen zur Miete und möchten sich im Sommer besser vor Hitze schützen? Dann ist eine Sonnenschutzfolie in der Mietwohnung eine elegante und praktische Lösung. Aber ist das überhaupt erlaubt – und was sollten Sie beachten?

Was ist bei Sonnenschutzfolien in Mietwohnungen erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Mieter alle Maßnahmen ergreifen, die rückstandslos entfernbar sind und keine baulichen Veränderungen darstellen. Eine innen angebrachte Sonnenschutzfolie ist daher meistens erlaubt.

  • Innenmontage – rückstandslos entfernbar
  • Keine Bohrung oder feste Verklebung außen
  • Keine optische Beeinträchtigung der Fassade

Wann ist eine Zustimmung des Vermieters nötig?

Wenn Sie die Folie außen anbringen möchten oder Fensterrahmen anbohren wollen, ist das zustimmungspflichtig. Innenliegende Sonnenschutzfolien hingegen können Sie meistens ohne Rücksprache montieren.

Warum eine Sonnenschutzfolie in der Mietwohnung sinnvoll ist

Ob UV-Schutz, Hitzeschutz oder Energieeinsparung – eine Sonnenschutzfolie bietet viele Vorteile. Gerade in Dachgeschosswohnungen oder Räumen mit großer Fensterfläche lohnt sich die Investition. Und das Beste: Sie ist rückstandsfrei entfernbar – ideal für Mieter.

Unsere Empfehlung: Sonnenschutzfolie vom Profi montieren lassen

Wir prüfen Ihre Verglasung, beraten Sie zur passenden Folienart und montieren fachgerecht – damit es weder Spannungsrisse noch Luftblasen gibt. Mehr Infos finden Sie auf unserer Produktseite zur Sonnenschutzfolie.

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Weitere Informationen finden Sie auch auf Wikipedia zum Thema Fensterfolien.

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