Häufige Fragen
Diese DIN-Norm regelt die Kennzeichnung von Glastüren, Fenstern und weiteren großflächigen Verglasungen in öffentlichen Gebäuden. Entsprechende Folierungen verringern die Unfallgefahr mit verglasten Trennwandsystemen und gestalten das Passieren sicherer.
Der jeweilige Auflaufschutz muss kontrastreich und ausreichend großflächig sein. Zudem sollten sie bei Glastüren auf unterschiedlichen Höhen angebracht werden, damit auch Kinder, Personen im Rollstuhl sowie kleinwüchsige Menschen die verglaste Tür rechtzeitig erkennen.
Es ist empfehlenswert, die Markierungen an dem durchsichtigen Werkstoff an zwei Stellen anzubringen. Für Türen bedeutet das: unten auf etwa 40–70 Zentimetern Höhe, oben auf rund 120–160 Zentimetern Höhe.
Insofern Sie als Mieter oder Besitzer des Hauses Glastüren und Fenster nicht mit einem Durchlaufschutz versehen, haften Sie dafür schadensersatzpflichtig.
Grundlegendes zu der DIN-Norm 18040-2
Glas ist ein beliebter Werkstoff, bei der Architektur von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit Personenverkehr. Das trifft in erster Linie auf Fenster, Glastüren und Schaufenster zu. Verglaste Trennwandsysteme stellen allerdings gleichzeitig eine Gefahr dar, insofern sie nicht entsprechend markiert sind. Ohne einen sogenannten Durchlaufschutz – auch Auflaufschutz genannt – sind Personen der Gefahr ausgesetzt, unwissend beispielsweise mit einer Glastür zu kollidieren. Dabei können sie sich nicht nur verletzen, sondern auch die Tür oder das Schaufenster zu beschädigen. Um dieser Problematik vorzubeugen, gibt es die DIN-Norm 18040-2, welche die sichere Gestaltung von Glas im Publikumsverkehr genau definiert.
Inhalt der DIN-Norm 18040-2
Laut der DIN-Norm, welche den Auflaufschutz für Glastüren und Fenster regelt, müssen Sie die entsprechenden Durchgänge mit kontrastreichen Markierungen ausstatten. Zudem ist es wichtig, dass Glastüren einfach zu öffnen sowie zu schließen sind und das Passieren gefahrlos erfolgt. Auch bezüglich der Größe der entsprechenden Markierungen gibt es Empfehlungen, um den höchsten Sicherheitsstandards zu entsprechen. Bei einer Tür komplett aus Glas sollten Sie die Kontraststreifen auf zwei unterschiedlichen Höhen (beispielsweise auf 40 sowie auf 120 Zentimetern Höhe) anbringen. Ein Maß von etwa vier Zentimeter breiten Streifen ist hierbei ausreichend. Wichtig ist ebenfalls, dass eine barrierefreie Gestaltung gewährleistet wird. Das bedeutet, dass die Streifen auch für Sehbehinderte, Menschen im Rollstuhl sowie Kleinwüchsige zweifelsfrei und von weitem wahrnehmbar sind.
Konsequenzen bei Unterlassen der Folierung
In Deutschland ist die kennzeichnende Folierung von verglasten Trennwänden wie Fenstern und Türen verpflichtend. Auch der Kontrast der Folierungen spielt eine entscheidende Rolle, da die Markierung bereits aus der Ferne klar erkennbar sein müssen. Werden Türen und Fenster aus Glas unzureichend markiert oder gar nicht mit einem Durchlaufschutz versehen, haftet der Verantwortliche – beispielsweise der Mieter oder Hausbesitzer – schadensersatzpflichtig dafür.
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